ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. DEFINITIONEN

Im Rahmen dieser AGB gelten die folgenden Definitionen:
KÄUFERPerson, die Ware vom Verkäufer erwirbt oder sich zu deren Erwerb verpflichtet;
AGBdie hierin enthaltenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
VERTRAGein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer über den Verkauf und Erwerb von Ware gemäß diesen AGB;
LIEFERDATUMdas vom Verkäufer genannte Lieferdatum der Ware oder das tatsächliche Lieferdatum, je nachdem, welches später liegt;
LIEFERORTder im Vertrag genannte Ort der Ablieferung der vom Käufer gemäß dem jeweiligen Vertrag bestellten Ware;
WAREdie Produkte, die der Käufer vom Verkäufer erwerben möchte; und
VERKÄUFERTama CE GmbH, An den Loddenbüschen 81a, 48155 Münster, Deutschland.

2. ANWENDBARE BESTIMMUNGEN

2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge unter Ausschluss jeglicher sonstiger Bestimmungen und Bedingungen, einschließlich derjenigen, die der Käufer nach eigener Angabe auf Bestellungen, Bestellbestätigungen oder ähnliche Dokumente anwendet.
2.2 Sämtliche Warenbestellungen gelten als Angebot des Käufers für den Erwerb von Ware gemäß diesen AGB.
2.3 Die Annahme einer Warenlieferung gilt als Annahme dieser AGB durch den Käufer.
2.4 Änderungen dieser AGB (einschließlich der zwischen den Parteien vereinbarten Sonderbestimmungen) haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Verkäufer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Käufer kann sich auf keinerlei durch den Verkäufer oder im Namen des Verkäufers abgegebene Erklärungen, Zusagen oder Zusicherungen berufen, die nicht im Vertrag enthalten sind.
2.5 Preisangebote des Verkäufers gelten nicht als Angebot des Verkäufers für die Lieferung der darin aufgeführten Ware.

3. PREISE

3.1 Wird die Ware unter Bezugnahme auf die vom Verkäufer veröffentlichte aktuelle Preisliste verkauft, so gilt der zum jeweiligen Vertragsdatum bzw. Bestelldatum aktuelle Preis laut Preisliste als der für die Ware vereinbarte Kaufpreis. In allen anderen Fällen gilt der zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Kaufpreis für die Ware.
3.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die geltenden Listenpreise von Zeit zu Zeit aufgrund von Preisschwankungen bei verwendeten Rohstoffen und den spezifischen Marktbedingungen ohne schriftliche Ankündigung gegenüber dem Käufer zu erhöhen.
3.3 Preise verstehen sich ausschließlich USt. (oder vergleichbarer Steuern) sowie sonstiger Steuern oder Abgaben hinsichtlich Herstellung, Transport, Ausfuhr, Einfuhr, Verkauf oder Lieferung der Ware, deren Höhe sich nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers richtet.
3.4 Vorbehaltlich anderslautender Angaben werden alle Preise in Euro (EUR) angegeben, und vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Zustimmung des Verkäufers sind alle Zahlungen in EUR zu leisten.

4. LIEFERUNG

4.1 Die Lieferung erfolgt auf die vom Verkäufer im alleinigen Ermessen festzulegende Art und Weise an den vom Käufer angegebenen Ort („Lieferort“), zum Lieferdatum oder so nahe am Lieferdatum, wie es die Gesamtumstände des Einzelfalls zulassen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass es sich bei dem Lieferdatum lediglich um eine annähernde Angabe handelt; vorbehaltlich ausdrücklicher anderslautender schriftlicher Zustimmung des Verkäufers handelt es sich nicht um ein Fixgeschäft.
4.2 Verpackungs- und Lieferkosten sind vorbehaltlich anderslautender Angaben auf der Rechnung im Preis der Ware inbegriffen.
4.3 Lieferverzögerungen haben keinen Einfluss auf den Preis der Ware und berechtigen den Käufer nicht zur Ablehnung der Lieferung oder von Teilen davon oder von sonstigen Bestellungen des Käufers oder zum Rücktritt vom Vertrag oder der Bestellung.
4.4 Nimmt der Käufer, gleich aus welchem Grund, eine Lieferung von Waren trotz Lieferbereitschaft des Verkäufers nicht an oder ist dem Verkäufer die pünktliche Lieferung der Ware wegen fehlender Anweisungen, Dokumente, Genehmigungen oder Ermächtigungen des Käufers nicht möglich, so kann der Verkäufer die Ware bis zur Ablieferung einlagern, wobei der Käufer sämtliche diesbezüglichen Kosten und Auslagen zu tragen hat (insbesondere Lager- und Versicherungskosten). Diese Bestimmung berührt nicht die sonstigen Rechte des Verkäufers im Hinblick auf eine Verzögerung des Käufers, die Lieferung anzunehmen oder die Ware gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu bezahlen.
4.5 Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser AGB ist die Haftung des Verkäufers für unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden (was jeweils insbesondere wirtschaftliche Schäden, entgangene Gewinne, entgangene Geschäftschancen, Schädigung des Goodwill und ähnliche Verluste einschließt), Kosten, Schadenersatz, Gebühren oder Ausgaben, die mittelbar oder unmittelbar durch eine Lieferverzögerung bei der Ware entstehen, gemäß den Bestimmungen der Ziffer 9 beschränkt. Eine solche Verzögerung berechtigt den Käufer nicht zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags, es sei denn, sie dauert länger als sechzig (60) Tage an.

5. ZAHLUNG

5.1 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im Vertrag sowie Ziffer 5.3 werden Preise, USt. und sonstige Steuern, Abgaben, Versicherungsbeiträge, Lager- oder Lieferkosten innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Ende des Rechnungsmonats zur Zahlung fällig.
5.2 Erfolgt die Zahlung per Akkreditiv, so wird im Vertrag ausdrücklich vereinbart, dass das Akkreditiv unwiderruflich ist und über eine renommierte deutsche Bank als deutsches Schaltergeschäft gezogen oder bestätigt wird, und die gesamte Dokumentation ist dem Verkäufer auf Verlangen oder anderweitig gemäß den Vorgaben im Vertrag vorzulegen.
5.3 Ungeachtet sonstiger Bestimmungen werden sämtliche dem Verkäufer laut Vertrag zustehenden Zahlungen bei Vertragsbeendigung umgehend fällig.
5.4 Die Einhaltung der Zahlungsziele ist eine vertragswesentliche Pflicht.
5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Zahlung von Rechnungen oder sonstigen dem Verkäufer geschuldeten Beträgen steht dem Käufer nur auf Grundlage von unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus der gleichen Vertragsbeziehung zu.

6. ZAHLUNGSVERZUG

6.1 Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so stehen dem Verkäufer (insbesondere) die folgenden Rechte zu:
6.1.1 die Erhebung von Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag ab dem, dem Fälligkeitsdatum folgenden Tag, in Höhe von 5%-Punkten oder 8%-Punkten über dem Basiszinssatz, wenn der Käufer als Unternehmer handelt (§ 14 BGB); die Verzugszinsen werden sowohl vor als auch nach einem Urteil fällig;
6.1.2 die Erhebung zusätzlicher Fälligkeitszinsen aus Handelsgeschäften gemäß § 353 HGB ab dem Fälligkeitsdatum, wenn der Käufer als Kaufmann handelt;
6.1.3 die vorübergehende Zurückbehaltung oder Stornierung von fälligen Warenlieferungen an den Käufer;
6.1.4 die Zuordnung von Zahlungen des Käufers zu Ware (oder andere gemäß einem Vertrag mit dem Käufer gelieferte Waren) im alleinigen Ermessen des Verkäufers.
6.2 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die hierin aufgeführten Rechte des Verkäufers kumulativ und nicht ausschließlich gelten, und dass die Ausübung eines dieser Rechte nicht die Ausübung anderer Rechte des Verkäufers ausschließt.
6.3 Der Verkäufer kann die in Ziffer 6 aufgeführten Rechte ungeachtet dessen ausüben, ob die Gefahr und/oder das Eigentum an der Ware bereits auf den Käufer übergangen ist.

7. GEFAHR-, EIGENTUMSÜBERGANG

7.1 Die Gefahr im Hinblick auf die Ware geht folgendermaßen auf den Käufer über:
7.1.1 die Gefahr des Untergangs geht gemäß den Lieferbestimmungen der Rechnung (Incoterms 2010) auf den Käufer über; oder
7.1.2 wird die Ware gemäß Ziffer 4.2 oder Ziffer 4.4 oder anderweitig auf Anweisung des Verkäufers bei dem Verkäufer aufbewahrt, findet der Gefahrübergang mit Abholung der Ware durch den Käufer oder nach Ablauf von sieben (7) Tagen nach schriftlicher Anzeige der Versandbereitschaft der Ware durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer statt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
7.2 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste, Beschädigungen oder Fehlmengen von Waren auf dem Transportweg, nachdem die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist; entstehen dem Käufer aufgrund solcher Verluste, Beschädigungen oder Fehlmengen Ansprüche, so sind diese schnellstmöglich gegenüber dem Verkäufer und dem Spediteur anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich in einem solchen Fall zur uneingeschränkten Beachtung der allgemeinen Bedingungen des Spediteurs für Beschädigungs-, Fehlmengen- oder Verlustansprüche auf dem Transportweg und zur Freistellung des Verkäufers im Hinblick auf sämtliche Schäden aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bedingungen.
7.3 Ungeachtet dessen, ob die Lieferung bereits erfolgt ist und/oder die Gefahr im Hinblick auf die Ware bereits auf den Käufer übergegangen ist, geht das Eigentum an der Ware erst dann auf den Käufer über, wenn der Kaufpreis für diese Ware sowie die fälligen Beträge für sonstige vom Verkäufer an den Käufer veräußerte Ware vollständig in bar oder sonstigen frei verfügbaren Mitteln beim Verkäufer eingegangen sind.
7.4 Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer
7.4.1 hat der Käufer die Ware treuhänderisch für den Verkäufer in Gewahrsam zu nehmen und wird sie getrennt von der Ware des Käufers und Dritten aufbewahren, sie den Anforderungen des Verkäufers entsprechend ordnungsgemäß lagern und sichern sowie gegen alle üblichen Risiken versichern, die Ware als Eigentum des Verkäufers kenntlich machen und keine Kennzeichnungen oder Verpackungen der Ware vernichten oder unleserlich oder unkenntlich machen;
7.4.2 ist der Käufer berechtigt, die Ware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zu benutzen, weiterzuverkaufen oder zu vertreiben (wobei diese Berechtigung mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung des Verkäufers an den Käufer entzogen werden kann und automatisch ohne Mitteilung endet, falls ein Zwangs- oder Vermögensverwalter für das Vermögen oder Unternehmen des Käufers bestellt wird, ein Abwicklungsbeschluss gegen den Käufer ergeht, der Käufer sich in die freiwillige Auflösung begibt (es sei denn, dies geschieht zum Zwecke der solventen Sanierung oder Fusion), eine Versammlung einberuft oder eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern eingeht oder eine dem Vorstehenden entsprechende Handlung in einem anderem Land vornimmt; wird ein Liquidator oder Zwangsverwalter bestellt, so hat dieser sämtliche von Dritten im Hinblick auf den Verkauf von Ware durch den Käufer an diese Dritten erhaltenen Beträge auf ein eigenes Konto zugunsten des Verkäufers einzuzahlen, bis die durch den Käufer dem Verkäufer geschuldete Summe erreicht ist); und
7.4.3 vorausgesetzt, die Ware existiert noch und wurde nicht vom Käufer gemäß Ziffer 7 veräußert, ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer jederzeit zur Herausgabe der Ware an den Verkäufer aufzufordern und, falls der Käufer diesem Verlangen nicht unverzüglich nachkommt, die Betriebsräume des Käufers oder eines sonstigen Dritten, bei dem die Ware gelagert ist, zu betreten und die Ware wieder in Besitz zu nehmen.
7.5 Die vom Verkäufer wieder in Besitz genommene Ware kann der Verkäufer zu von ihm im alleinigen Ermessen festgelegten Bedingungen weiterverkaufen, und der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für den Differenzbetrag zwischen dem Nettoerlös des Weiterverkaufs und aller dem Verkäufer hinsichtlich der Ware geschuldeten, offenen Beträge, sowie für sämtliche dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Wiederinbesitznahme, Lagerung, Versicherung und Weiterveräußerung der Waren entstandenen Kosten und Auslagen.
7.6 Der Käufer ist nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Ware, die unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht, berechtigt. Unbeschadet der sonstigen dem Verkäufer zustehenden Rechte werden in einem solchen Fall alle dem Verkäufer durch den Käufer geschuldeten Beträge unverzüglich zur Zahlung fällig.
7.7 Die Bestimmungen dieser AGB in Bezug auf die Bezahlung von Ware gelten gleichermaßen (und uneingeschränkt) für die Zahlung von Gebühren oder Kosten, die dem Verkäufer bei der Vornahme von zusätzlichen Arbeiten, Anforderungen, Änderungen, Tests oder Prüfungen entstehen.
7.8 Nach der Kündigung eines Vertrages (gleich aus welchem Grund) bleiben die Rechte des Verkäufers (nicht jedoch diejenigen des Käufers) gemäß dieser Ziffer 7 bestehen.
7.9 Der Verkäufer hat das Recht, ein Gesuch des Käufers auf Rückgabe der Ware, die der Käufer bestellt, jedoch nicht verwertet hat, im eigenen Ermessen abzulehnen, es sei denn, der Verkäufer hat sich vor Versand der Ware schriftlich zur Rücknahme der unter Einbeziehung dieser AGB verkauften Ware bereiterklärt. Rücksendungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Im Hinblick auf diese Zustimmung und Anweisungen für die Rücksendung sollte der Käufer sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Sämtliche Rücksendekosten an den vom Verkäufer zu bestimmenden Ort trägt der Käufer. Eine Aufrechnung der dem Verkäufer geschuldeten Beträge mit den Beträgen für Retouren oder erwartete Retouren durch den Käufer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer ist nicht zur Leistung von Zahlungen oder Erteilung von Gutschriften verpflichtet, wenn sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet. Die Berechnung von Rücknahmegebühren liegt im Ermessen des Verkäufers.

8. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST

Gemäß den Bestimmungen der folgenden Ziffer 9 gewährleistet der Verkäufer, dass die Ware im Lieferzeitpunkt ihren Spezifikationen entspricht; die Gewährleistung verjährt in zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum. Die Ziffern 8 und 9 dieser AGB gilt nicht für Käufer, die als Verbraucher handeln (§ 13 BGB).

9. HAFTUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Ziffer 8 haftet der Verkäufer nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen durfte (Kardinalpflicht).
9.2 Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Verkäufers auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Verkäufer nicht.
9.3 Im Falle anfänglicher Unmöglichkeit der Leistung haftet der Verkäufer nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn die anfängliche Unmöglichkeit einen wesentlichen Pflichtverstoß darstellt.
9.4 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.5 Soweit die Haftung des Verkäufers beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden.
9.7 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Schadenersatzansprüche des Käufers, für die die Haftung gemäß dieser Ziffer beschränkt ist, innerhalb von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9.8 Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Schäden zu treffen.
9.9 Wird ein begründeter Anspruch aufgrund eines Sachmangels der Ware oder der Nichteinhaltung ihrer Spezifikationen dem Verkäufer gemäß diesen AGB angezeigt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware (oder das entsprechende Teil) kostenlos nachzubessern oder auszutauschen oder im alleinigen Ermessen dem Käufer den Preis der Ware (gegebenenfalls anteilig) zurückzuerstatten; nach Vornahme einer dieser in Ziffer 9.9 genannten Maßnahmen durch den Verkäufer und vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in Ziffer 9.1-9.8 übernimmt der Verkäufer jedoch keinerlei weitere Haftung gegenüber dem Käufer.
9.10 Handelt der Käufer als Kaufmann, so hat er sämtliche Mängelansprüche aus dem Vertrag (einschließlich Sachmängelansprüche) unverzüglich, nachdem diese entdeckt wurden oder hätten entdeckt werden müssen, unter Angabe aller Umstände des Mangels schriftlich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen (§ 377 HGB).

10. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

10.1 Im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer stehen sämtliche gewerblichen Schutzrechte sowie sonstigen Rechte an der Ware und der Website des Verkäufers dem Verkäufer bzw. seinen Vertretern, Unterauftragnehmern, Beratern und Arbeitnehmern zu.
10.2 Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Freistellung des Verkäufers im Hinblick auf sämtliche Klagen, Kosten (insbesondere Rechtsverteidigungskosten), Ansprüche, Verfahren, Abrechnungen und Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Verletzung von Patenten, Geschmacksmustern, Urheberrechten, Marken oder sonstigen gewerblichen oder geistigen Schutzrechten aufgrund der Tatsache, dass der Verkäufer auf spezielle Anweisung des Käufers im Hinblick auf die Nutzung der gewerblichen Schutzrechte des Käufers gehandelt hat.

11. DATENSCHUTZ

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über den Namen, die Anschrift und das Zahlungsverhalten des Käufers an ein Kreditauskunftsunternehmen weitergegeben werden können und dass im Zusammenhang mit der Ware personenbezogene Daten durch den Verkäufer oder in seinem Namen verarbeitet werden.

12. KÜNDIGUNG

12.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer oder in den nachfolgenden Bestimmungen kann ein Vertrag oder Auftrag durch den Käufer nur durch schriftliche Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt werden.
12.2 Für die Kündigung von Aufträgen gilt Folgendes: (i) der Käufer ist verpflichtet, für sämtliche im Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei dem Verkäufer noch nicht ausgelieferten, jedoch fertig hergestellten und dem Käufer zurechenbaren Waren den Kaufpreis zu zahlen; und (ii) der Käufer ist verpflichtet, sämtliche dem Verkäufer im Zusammenhang mit Ware, die im Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei dem Verkäufer noch nicht fertig hergestellt war, entstandenen mittelbaren und unmittelbaren Kosten zu übernehmen, zuzüglich eines anteiligen Betrags des üblichen Gewinns aus dem Vertrag.

13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

13.1 Diese AGB und ihre Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
13.2 Bei sämtlichen Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, sei es aufgrund von unerlaubter Handlung, Vertrag, Gesetz oder anderweitig, einschließlich Fragen des Bestehens, Rechtsbestands, der Auslegung, Verletzung oder Kündigung des Vertrags werden die Parteien zunächst eine gütliche Einigung im Verhandlungswege anstreben, bevor Klage erhoben wird.
13.3 Ein Verzicht des Tätigwerdens oder ein Dulden seitens des Verkäufers gegenüber dem Käufer, sei es im Hinblick auf diese AGB oder anderweitig, berührt nicht die Rechte des Verkäufers gegenüber dem Käufer und gilt nicht als Verzicht auf Bestimmungen dieser AGB.
13.4 Der Verkäufer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags oder Teilen davon Subunternehmer einzusetzen.
13.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. Stellt ein Gericht oder eine Behörde fest, dass eine Bestimmung dieser AGB aufgrund des darin festgelegten geographischen, gegenständlichen oder zeitlichen Maßes undurchsetzbar ist, so soll diese Bestimmung, soweit am Ort der Durchsetzung gesetzlich möglich, durchgesetzt werden.
13.6 Mitteilungen gemäß oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Vertrag haben schriftlich per Post, persönlicher Übergabe oder Einschreiben an die im Vertrag angegebene Anschrift der jeweiligen Partei oder eine nachträglich der anderen Partei mitgeteilte Anschrift zu erfolgen und gelten bei fehlendem Nachweis des früheren Erhalts wie folgt als zugegangen: (i) bei persönlicher Übergabe mit Zustellung an die angegebene Anschrift; oder (ii) bei Versand per Post oder Einschreiben am zweiten Tag nach der Aufgabe.

14. TECHNISCHE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG

14.1 Auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer (oder ein von ihm bestellter Vertreter) bestimmte, eingeschränkte Unterstützungs- und/oder technische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder der Nutzung der gemäß dem Vertrag veräußerten Ware erbringen („Serviceleistungen“). Der Verkäufer hat das Recht, die dem Käufer im Zusammenhang mit den Serviceleistungen zugestandene Gesamtzeit zu begrenzen. Schließen der Käufer und der Verkäufer einen schriftlichen Vertrag über zusätzliche oder erweiterte Leistungen, so sind die Bestimmungen des Verkäufers im Rahmen der darin beschriebenen erweiterten Leistungen maßgebend.
14.2 Die Serviceleistungen werden ausschließlich in beratender Funktion angeboten, und der Käufer ist für deren Nutzung oder Nichtnutzung alleinverantwortlich und erkennt an, dass der Verkäufer hinsichtlich der Nutzung oder Nichtnutzung der Serviceleistungen keine Haftung und in Bezug auf die Serviceleistungen keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung übernimmt.
14.3 Bei einem Aufenthalt auf dem Gelände der jeweils anderen Partei werden Käufer und Verkäufer sowie ihre jeweiligen Mitarbeiter sämtliche dort geltenden Regeln und Vorschriften beachten. Der Käufer wird den Verkäufer über Gefahren im Zusammenhang mit der Erbringung der Serviceleistungen aufklären. Jede Partei hat das Recht, ihre Mitarbeiter von einem Standort der jeweils anderen Partei ohne Entstehen einer Haftung fernzuhalten oder abzuziehen, wenn dieser Standort nach Ansicht der erstgenannten Partei eine Gefahr für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter darstellt.

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